1. GELTUNGSBEREICH
1.1. NUTZUNGSUMFANG
Für sämtliche Leistungen der LIONCAGE HEALTH CLUB GmbH (im Folgenden kurz: Anbieter) sowie sämtliche Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden kurz: AGB).
1.2. MITGLIED
Mitglied im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Mitgliedschaftsvereinbarung haben, hatten oder eine solche abschließen wollen.
1.3. VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand der zwischen dem Club und dem Mitglied abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung bildet die Nutzung der in dem Club zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang während der Öffnungszeiten. Für das Mitglied können daher bei Inanspruchnahme darüberhinausgehender, zusätzlicher Leistungen des Clubs zusätzliche Kosten zum Mitgliedsbeitrag anfallen.
1.4. JUGENDLICHE
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet die in den vom Anbieter betriebenen Clubs zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen ohne Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zu nutzen. Mit Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine gesonderte Vereinbarung zur Mitgliedschafsvereinbarung mit einem Erziehungsberechtigten getroffen werden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. SCHRIFTLICHKEIT
Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich ist.
2.2. ZUTRITT
Während einer aufrechten Mitgliedschaftsvereinbarung ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten des Clubs zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im Umfang gemäß Mitgliedschaftsvereinbarung zu nutzen. Ohne Zutrittsmedium ist der Zutritt in den jeweiligen Clubs sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungen nicht möglich.
2.3. HAUSORDNUNG
Mit Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung verpflichtet sich das Mitglied die Hausordnung des Clubs einzuhalten. Insbesondere enthält die Hausordnung Regelungen zur zulässigen und sicheren Nutzung der Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte des Clubs und der dort angebotenen allfälligen sonstigen Leistungen. Auch dient die Hausordnung insbesondere der Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal des Clubs ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Clubs notwendig ist die Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung im Einzelfall auch mit Weisungen zu bewirken. Das Mitglied hat den Weisungen des Personals Folge zu leisten.
2.4. NUTZUNG DER CLUBS
Das Betreten der Trainingsflächen ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt. Alle Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Die beweglichen Geräte, wie Hanteln, Scheiben und dergleichen, müssen nach Gebrauch an den jeweiligen dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden.
2.5. NUTZUNG DER SPINDE
Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Club verschließbare Spinde, ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Clubs zur Verfügung. Bei Verlassen des Clubs sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet den Spind vor Verlassen des Clubs zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diese zu öffnen und zu entleeren. Jedes Mitglied muss für die Versperrung der Spinde mittels mitgebrachten Vorhängeschlosses selbst Sorge zu tragen.
Ausgenommen von der täglichen Räumung des Spindes sind Dauermieter.
2.6. NUTZUNG DES SAUNABEREICHES
Je nach Mitgliedschaftsvereinbarung ist die Nutzung der Saunabereiches inkludiert. Die Benutzung dieser Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr und ist unter Einhaltung der im Saunabereich ausgehängten Saunaordnung zu benutzen. Der Anbieter kann jederzeit die Betriebszeiten der Sauna verändern.
2.7. VERTRAGSÄNDERUNG
Im Falle einer Änderung des Vertrags, liegt es im Ermessen des Anbieters eine Gebühr, von bis zu € 35 für den entstandenen Mehraufwand zu erheben
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. UNÜBERTRAGBARKEIT DER MITGLIEDSCHAFTSRECHTE
Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Club ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen. Im Fall eines Missbrauches kann dieser zur Anzeige gebracht werden.
3.2. ÄNDERUNG PERSÖNLICHER ANGABEN
Das Mitglied ist verpflichtet. Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mailadresse, dem Club unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Allfällige Kosten, die dem Club dadurch entstehen, dass das Mitglied eine Änderung dieser Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1. PREISE
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Preise/ABOS und deren inkludierten Leistungen unserer Homepage www.lioncage.at oder an der Clubrezeption.
4.2. FÄLLIGKEIT DER MONATLICHEN MITGLIEDSBEITRÄGE
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten oder 15. für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anders vereinbart wurde.
4.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNGEN
Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet. dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.
4.4. ZAHLUNGSVERZUG
Das Mitglied hat dem Anbieter im Fall eines verschuldeten Zahlungsverzuges unter den Voraussetzungen des §1333 Abs. 2 ABGB die Kosten zweckentsprechender Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit auf Basis der Vereinbarung abgeschlossen.
6. KÜNDIGUNG UND RUHENDSTELLUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied, wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Für die ersten zwölf Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses verzichtet das Mitglied auf das Recht zur ordentlichen Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung (Mindestvertragsdauer)*. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
*Ausgenommen Einmalzahler und Aktionen
6.2. RUHENDSTELLUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Im Fall einer ärztlich bestätigten Krankheit bzw. Verletzung, die eine Dauer von vier Wochen überschreitet, einer Schwangerschaft oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen, kann die Mitgliedschaft im Einvernehmen zwischen dem Mitglied und dem Club ruhend gestellt werden.
6.3. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied als auch vom Club aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten für den Club insbesondere:
• Der Verzug der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied trotz erfolgter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
• Die Verletzung der Hausordnung durch das Mitglied
• Der Verstoß gegen das Verbot/die Verbote gemäß Punkt 7.1. dieser AGB
• Die zerstörerische Handhabung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und baulichen Einheiten durch das Mitglied
• Beleidigendes/anstößiges oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern oder gegenüber Mitarbeiten des Clubs
• Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für den Club geschäftsschädigend sind
• Handlungen eines Mitgliedes, welche darauf abzielen, den Kundenstock des Clubs zu reduzieren (Abwerbung)
• Diebstahl
7. VERHALTEN IM CLUB
7.1. KONSUMVERBOTE /VERBOTENE GEGENSTÄNDE
In den vom Anbieter betriebenen Clubs ist es nicht gestattet zu rauchen sowie sonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/ oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabo¬lika), in den Clubs untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Club anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährdende Gegenstände in den Club einzubringen.
7.2. BEGLEITPERSONEN
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Ehegatten und Kindern) sowie von Tieren durch Mitglieder im Club ist nicht gestattet.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Club haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführten Schäden. Die Haftung des Clubs für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass der Club oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche Hauptpflichten des Clubs sind jene Pflichten, die dem Mitglied die Nutzung im Club zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
9. DATENSCHUTZ
Das Club erhebt. speichert. verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Clubs werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. Der Club speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso über wacht das Club Teile des Clubs mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2018 in der jeweils geltenden Fassung werden durch den Club eingehalten. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.
Die gespeicherten personenbezogenen Daten können ggf. auch für die Versendung von Newsletter verwendet werden.
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10. ÖFFNUNGSZEITEN
Bitte entnehmen Sie aktuellen Öffnungszeiten von unserer Homepage, www.lioncage.at oder in unserem Club.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. AUFRECHNUNGSVERBOT
Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Clubs in rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Mitglieds steht die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder das Club zahlungsunfähig ist.
11.2. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Club unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
11.3. ABRUFBARKEIT DER AGB
Die AGB des Clubs sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite www.lioncage.at abrufbar.
11.4. ÄNDERUNG DER AGB
Der Club ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Clubs betrifft. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Clubs die Verpflichtung dem Mitglied die Nutzung der zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Umfang zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Club das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung Widerrufspflicht. Der Club ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Mitteilung erhebt.